Wird die Lohnsteuer für 2026 und 2025 mit den korrekten Werten der allgemeinen oder besonderen Lohnsteuertabelle berechnet?
Hier finden Sie die besondere und die allgemeine Lohnsteuertabelle in Auszügen als Lohnsteuer-Prüftabellen des BMF.
Das BMF erstellt jährlich Programmablaufpläne zur Berechnung der Lohnsteuer aufgrund etwa geänderte Grundfreibeträge für den Grundtarif und den Splittingtarif oder Änderungen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge Zur Überprüfung des Berechnungssoftware werden außerdem zwei Lohnsteuertabellen veröffentlicht, welche nachfolgend aufgeführt sind. Die Tabellen entsprechen den Werten des PAP für 2025 vom 22.01.2025. Die Berechnung erfolgt in Tabellenstufen. Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG ist auch die Ableitung der Lohnsteuer aus Lohnsteuertabellen jedoch weiterhin zulässig. Sie können auf der Seite Lohnsteuertabelle.net die Werte überprüfen, indem Sie dort als Lohnzahlungszeitraum "Jahr" und bei Kinder "kinderlos unter 23" auswählen.