Auf dieser Seite können kostenlose Lohnsteuertabellen für die Jahre 2025 und 2026 für die Lohnsteuerklassen 1- 6 mit zahlreichen Online Berechnungsmöglichkeiten erstellt oder heruntergeladen werden.
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In einer Lohnsteuertabelle wird dargestellt, welche Lohnsteuer sich bei einem gegebenem Bruttogehalt ergibt. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen Lohnsteuertabelle A und der besondere Lohnsteuertabelle B. Erstere Lohntabelle A gilt für normal sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die besondere Lohnsteuer-Tabelle B gilt hingegen für Arbeitnehmer, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und verwendet daher eine gekürzte Vorsorgepauschale. Zu diesen Arbeitnehmern zählen z.B. Rentner, Richter, Berufssoldaten, Beamte oder Pensionäre.
Weiterhin können die Tabellen nach dem Zeitraum unterschieden werden. So existieren Tages-, Wochen-, Monats-, oder Jahreslohnsteuertabellen. Die gebräuchlichste Tabellenart ist die Monatslohnsteuertabelle. Der Lohnzahlungszeitraum kann in der Online Berechnung aber auch auf Jahr, Woche oder Tag umgestellt werden.
Alternativ zur Lohnsteuertabelle kann auch ein Lohnsteuerrechner oder Lohnrechner verwendet werden, welcher weitere Eingabe- und Auswertungsmöglichkeiten bietet.
Hinweis: Die Berechnungen für 2027 und 2028 erfolgen nach den geplanten ESt-Tarifen mit erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen und Grundfreibeträgen (12.564 und 12.900 Euro).
Die Lohnsteuertabellen auf dieser Seite beinhalten eine Nettoberechnung. Unter dem Link zu aktuellen Lohnsteuertabellen für 2026 oder für 2027 finden Sie reine Lohnsteuertabellen ohne Nettowerte, dafür mit unterschiedlichen Kinderfreibeträgen.
Die Tabellen für 2026 sind nach dem offiziellen PAP 2026 des BMF erstellt. Ab 2026 wird keine Mindestvorsorge mehr berücksichtigt. Aus diesem Gunrd wurde in der besonderen Lohnsteuertabelle für den Basistarif beispielhaft 300 Euro pro Monat gewählt.
Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, sonst 9%. Bei der Nettolohnberechnung gibt es für das Bundesland Sachsen abweichende Werte in der Pflegeversicherung. Sie können eine entsprechende Tabelle online erstellen. Tabellen mit möglichen weiteren individuellen Unterschieden können ebenfalls online erstellt werden. Kinderfreibeträge wirken sich bei der Tabellenberechnung nur auf Soli und Kirchensteuer aus.
Im Gegensatz zu Lohnsteuiertabellen stellt eine Einkommensteuertabelle die Einkommensteuer entsprechend dem zu versteuerndem Jahreseinkommen dar. Steuern und Steuersätze werden dabei nach einer gesetzlich vorgegebenen Berechnung durch einen Einkommensteuerrechner ermittelt. Die Grundtabelle und Splittingtabelle (Zusammenveranlagung für Ehegatten) für die aktuelle Steuererklärung 2025 können in folgender Steuertabelle kombiniert abgelesen werden. Die Einkommensteuer wird nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt festgesetzt. Die vom Arbeitgeber bereits abgeführte Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer dar und mindert den Zahlungsbetrag entsprechend. Die Einkommensteuertabellen-Berechnungen auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr.
Die Lohnsteuerberechnung der Steuertabellen erfolgt mit einem integriertem Steuerrechner nach dem stufenlosen Formeltarif gemäß der offiziellen Programmablaufpläne des BMF. Die Lohnsteuertabelle kann für die Steuerklasse 4 auch unter Berücksichtigung des Faktors berechnet werden. Dieser kann beim Finanzamt mit entsprechendem Formular beantrag werden. Die Bruttolohnerhöhungen pro Zeile und die Zeilenanzahl lassen sich ebenfalls vorgeben. Bei der Berechnung wird ein Brutto Netto und Netto Brutto Rechner verwendet. Die Lohnsteuertabelle kann daher auch in Abhängigkeit vom Nettolohn erstellt werden. Falls eine Lohnsteuertabelle auf Basis von Tabellenstufen erstellt werden soll, kann als Option "StufenStart" vor der Jahreszahl gewählt werden. In diesem Fall werden nur die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berechnet. Der in Deutschland progressiv ausgestaltete Lohnsteuersatz ergibt sich als Verhältnis zwischen der Lohnsteuer und dem steuerpflichtigen Bruttolohn. Um den Faktor für die Lohnsteuerklassen 4-4 zu bestimmen, kann ein Faktorverfahren Rechner oder ein Steuerklassenrechner verwendet werden. Für die Korrektheit der ermitteltten Lohnsteuertabellenwerte wird keine Haftung übernommen.
| Berechnungswerte im Jahr | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Krankenversicherung Beitrag | 14,6% | 14,6% |
| Krankenversicherung Ermäßigter Beitrag | 14% | 14% |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 2,5% | 2,9% |
| Pflegeversicherung Beitrag | 3,6% | 3,6% |
| Rentenversicherung Beitrag | 18,6% | 18,6% |
| Arbeitslosenversicherung Beitrag | 2,6% | 2,6% |
| Beitragsbemessungsgrenze KV | 66.150 Euro | 69.750 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze RV (West) | 96.600 Euro | 101.400 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze RV (Ost) | 96.600 Euro | 101.400 Euro |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.230 Euro | 1.230 Euro |
| Grundfreibetrag | 12.096 Euro | 12.348 Euro |
| Kinderfreibetrag | 9.600 Euro | 9.756 Euro |
| Lohnsteuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
| Arbeitnehmerpauschale | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0,00 Euro |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 Euro | 4.260 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro | 12.348 Euro | 24.696 Euro | 12.348 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Lohnsteuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 Euro |
| Arbeitnehmerpauschale | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0,00 Euro |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 Euro | 4.260 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| Grundfreibetrag | 12.096 Euro | 12.096 Euro | 24.192 Euro | 12.096 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Während früher vom Bundesfinanzministerium amtliche Lohnsteuertabellen mit Lohnstufen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung veröffentlicht wurden, wird auf Basis von amtlich vorgegebenen die Programmablaufplänen eine stufenlose Lohnsteuerberechnung durch entsprechende Software vorgenommen. Lohnsteuertabellen werden wegen der guten Übersichtlichkeit und der Möglichkeit zur manuellen Lohnabrechnung auch heutzutage noch veröffentlicht und zum Kauf angeboten. Allerdings bieten käuflich erworbene Tabellen keine Möglichkeiten zur individuellen Variation.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer in Jahreslohnsteuertabellen werden 36 Euro-Schritte verwendet. Entsprechend beträgt die Schrittgröße bei Monatslohnsteuertabellen 3 Euro. Wird die Lohnsteuer aus Lohnsteuertabellen berechnet, so ist diese gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aus der Obergrenze der Tabellenstufen zu berechnen. Die aus den Tabellenstufen abgelesene Lohnsteuer ist also in der Regel etwas höher als die durch stufenlose exakte Berechnung ermittelte Steuer..
Jahreslohnsteuertabellen lassen sich auch für einen Lohnsteuerjahresausgleich nutzen. Weitere Infos gibt es bei de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuertabelle.
| Lohnsteuertabelle | Tabellenstufe |
|---|---|
| Jahreslohnsteuertabelle | 36,00 Euro |
| Monatslohnsteuertabelle | 3,00 Euro |
| Wochenlohnsteuertabelle | 0,70 Euro |
| Tageslohnsteuertabelle | 0,10 Euro |
